FAQ - Falls Sie sich fragen…
Wir haben hier die häufigsten Fragen, die uns im Fachzentrum für ursachenorientierte Hypnose erreichen, einmal für Sie zusammengestellt. Vielleicht ist Ihre ja dabei. Ansonsten freuen wir uns, wenn Sie uns persönlich fragen.
Fragen zu Hypnose
Ja und jeder Mensch kennt diesen, im Grunde genommen völlig natürlichen Zustand in Form der Vertiefung in sein Hobby oder im Versinken in einem spannenden Buch oder Film. Einzige Voraussetzung ist die eigene innere Bereitschaft, sich hypnotisieren zu lassen.
Nein. Es liegt bei Ihnen, die Hypnose jederzeit auch selbst zu beenden. Wenn Sie oder der Therapeut dies nicht täten, würde sich die Hypnose nach einer Weile von selbst verflüchtigen.
Es gibt besonders tiefe Hypnosezustände, die man beispielsweise bei Operationen anwendet (hypnotisches Koma) und die von den Patienten als extrem angenehm erlebt werden, so dass sie die Hypnose gar nicht aufheben möchten. Dennoch kann ein erfahrener Hypnosetherapeut diese ganz einfach beenden.
Nein. Vielmehr sind Sie besonders achtsam und fokussiert. Der Zustand ist vergleichbar mit dem Zustand zwischen Schlaf und Wachsein. In diesem Zustand fällt einem oft etwas ein, worüber man zuvor lange nachgegrübelt hat. Man hat also Zugriff auf Potentiale, die einem im „normalen“ Wachzustand nicht zur Verfügung stehen.
Nein. Diese Bilder von Hypnose sind Vorurteile, die aus Spielfilmen oder TV Shows entstanden sind. Sie verraten unter Hypnose nichts, was Sie nicht verraten möchten. Sie haben zu jeder Zeit die Kontrolle über sich und Ihre Worte.
Unter Hypnose erinnern Sie sich an Dinge, die in Zusammenhang mit verborgenen Emotionen stehen. Es geht darum, diese Gefühle ans Licht zu bringen. Ob Sie über diese Gefühle dann auch sprechen möchten, ist letztendlich Ihre eigene Entscheidung.
Nein. Gegen Ihren Willen können Sie nicht hypnotisiert werden. Selbstverständlich würde dies ein seriöser Hypnosetherapeut auch niemals versuchen. Ohne Ihre Bereitschaft, sich hypnotisieren zu lassen, ist eine erfolgreiche Behandlung ausgeschlossen.
Alles, was wir im Leben durch unsere Erfahrungen gelernt haben, was also nicht genetisch bei uns angelegt ist, kann durch Hypnose verändert werden. Erwiesenermaßen ist die Kraft der Vorstellung so mächtig, dass sie sogar körperliche Wachstumsprozesse, wie Muskelwachstum anregen kann, sich also positiv auf z.B. Wundheilung auswirken kann.
Voraussetzung für Hypnose ist die innere Bereitschaft zur Veränderung. Hypnose kann nicht durch innere Widerstände wirken. Also ist es zum Beispiel sinnlos, sich in Hypnosetherapie zu begeben, weil jemand anderes dies möchte.
Bei einer Schizophrenie oder anderen psychotischen Episoden sollte von einer Hypnosetherapie abgesehen werden.
Allgemeine Fragen
Eine Hypnosesitzung besteht immer aus drei Teilen:
1. Einem Vorgespräch, in dem wir feststellen, was sich seit der vorherigen Sitzung verändert hat
2. Der Hypnoseanwendung
3. Einem Nachgespräch, um die Erlebnisse zu besprechen
Milton Erickson ist DER populäre Name aus der Welt der Hypnosetherapie. Erickson war Facharzt für Psychiatrie und ist dementsprechend anerkannt in medizinischen Kreisen. Er hat Hypnose quasi „salonfähig“ gemacht und dazu beigetragen, dass sie sich als Therapiemethode etablieren konnte.
Erickson hat seinen Patienten indirekte Suggestionen mittels hypnotischer Sprachmuster und Metaphern gegeben. Hierbei kann es relativ zeitaufwendig sein, die nötige Hypnosetiefe, den Zustand des Somnambulismus, zu erreichen. Wie tief die Hypnose ist, lässt sich bei dieser Methode kaum beurteilen. Somit wird die therapeutische Arbeit dadurch um einiges erschwert, zumal meistens sehr viele Sitzungen notwendig sind, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.
Bei der Methode von Dave Elman, mit der wir hier im Fachzentrum für ursachenorientierte Hypnose arbeiten, folgt der Patient den Anweisungen des Therapeuten und erreicht dadurch zügig und nachweislich die therapeutisch notwendige Trancetiefe, den Zustand des Somnambulismus. Diese direkte Technik der Hypnose ermöglicht eine zuverlässigere therapeutische Arbeit.
Es gibt einige tausend Menschen in Deutschland, die mit Hypnose arbeiten. Bei der Auswahl kommt es vor allem darauf an, dass Sie Vertrauen zu Ihrem persönlichen Therapeuten haben können.
Es gibt einige Anhaltspunkte, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen können:
- Hat die Hypnoseausbildung vor einem medizinischen Hintergrund stattgefunden, so kann das ein Hinweis auf eine komplexere Behandlung sein.
- Welche Ausbildung(en) kann er /sie vorweisen? Hier ist die Menge weniger entscheidend als das Niveau.
- Welche Hypnosetechnik kommt zur Anwendung?
- Kommen Tiefenhypnotische Methoden, z.B. nach Dave Elman zum Einsatz? Dies verkürzt die Therapiedauer erheblich und kann so schon nach wenigen Sitzungen zum Erfolg führen.
- Gibt es die Möglichkeit des telefonischen Kontaktes?
- Nimmt der Therapeut sich ausreichend Zeit?
- Fühlen sie sich gut aufgehoben, kompetent beraten und verstanden? Stimmt die Chemie zwischen Ihnen beiden?
Im Fachzentrum für ursachenorientierte Hypnose reservieren wir für jeden Termin die entsprechende Behandlungszeit. Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis zu 48 h vorher telefonisch oder per Mail abzusagen, damit wir den Termin einem anderen Klienten zur Verfügung stellen können. Bei späterer Absage oder bei Verstreichen des Termins ohne Absage bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir den Termin in voller Höhe in Rechnung stellen.
Die Behandlungen finden immer in der Praxis im Heidfeld 52, in 27478 Cuxhaven statt.
Im Fachzentrum für ursachenorientierte Hypnose reservieren wir für jeden Termin die entsprechende Behandlungszeit. Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis zu 48 h vorher telefonisch oder per Mail abzusagen, damit wir den Termin einem anderen Klienten zur Verfügung stellen können. Bei späterer Absage oder bei Verstreichen des Termins ohne Absage bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir den Termin in voller Höhe in Rechnung stellen.
Die Behandlungen finden immer in der Praxis im Heidfeld 52, in 27478 Cuxhaven statt.
Fragen zum Honorar
Ob Ihre Private Krankenversicherung die Kosten für eine Hypnosetherapie übernimmt, hängt davon ab, ob die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie in Ihrem speziellen Tarif enthalten sind. Falls Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder lesen in Ihrem Vertrag nach. Achten Sie darauf, dass Hypnose bzw. Hypnosetherapie nicht aus den Leistungen ausgeschlossen ist – dies gilt auch für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.
Hinweis: die aktuelle Rechtsprechung sieht eine Gleichstellung von Vollheilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie vor (Urteil des AG Dortmund vom Juni 2011, 405 C 1913/11). Eine private Krankenversicherung darf also die Kostenübernahme nicht mit einer entsprechenden Begründung ablehnen. Jedoch ist das Urteil des AG Dortmund kein Grundsatzurteil.
Private Zusatzversicherungen bieten heute die meisten Krankenkassen an, so dass Sie Ihren Versicherungsschutz um die Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie ergänzen können.
Was zu beachten ist:
- die Höhe der Kostenerstattung.
- keinen Leistungsausschluss für Hypnose bzw. Hypnosetherapie
Hinweis: Einige Kassen orientieren sich für das Angebot ihrer Leistungen am Hufelandverzeichnis. Hypnose oder Hypnosetherapie sind momentan dort nicht aufgeführt! (Stand: 01/2015).
Das Amtsgericht Dortmund hat in seinem Urteil vom Juni 2011 (Az.: 405 C 1913/11) entschieden, dass Vollheilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie bei der Erstattung von Kosten durch private Krankenkassen gleichgestellt behandelt werden müssen.
Aber dies ist bisher noch kein Grundsatzurteil. Daher gilt es, sich vor Abschluss einer Zusatzversicherung entsprechend zu informieren.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel keine Kosten für Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie. Wir empfehlen trotzdem, bei der Versicherung nachzufragen, ob es Heilpraktikerleistungen gibt, die erstattungsfähig sind.
Gemäß der Beihilfeverordnung (BBhV) werden Beihilfeberechtigten die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie bis zum Höchstsatz erstattet und es gibt keinen generellen Leistungsausschluss für Hypnosetherapie.
Eine Einschränkung besteht bei psychosomatischen Störungen. Hier muss die Behandlung von einem Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Wir raten, zuvor eine konkrete Kostenübernahme zu erfragen.
Laut Urteil vom 12.01.2005 (Az: 3 K 2845/02 E) des Finanzgerichtes Münster können Kosten, die durch eine Heilbehandlung entstehen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für Aufwendungen, „die für die Konsultation von Ärzten und anderer zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen entstehen.“ (Zitat: Urteilsbegründung). Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass es sich um eine „gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung“ handelt (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994, 12 K 2566/91) und dass die Behandlungsmethode nicht wissenschaftlich umstritten ist. Am 27.03.2006 wurde Hypnosetherapie durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie der Bundesregierung als Therapiemethode bei psychischen Störungen anerkannt.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel keine Kosten für Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie. Wir empfehlen trotzdem, bei der Versicherung nachzufragen, ob es Heilpraktikerleistungen gibt, die erstattungsfähig sind.
Gemäß der Beihilfeverordnung (BBhV) werden Beihilfeberechtigten die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie bis zum Höchstsatz erstattet und es gibt keinen generellen Leistungsausschluss für Hypnosetherapie.
Eine Einschränkung besteht bei psychosomatischen Störungen. Hier muss die Behandlung von einem Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Wir raten, zuvor eine konkrete Kostenübernahme zu erfragen.
Laut Urteil vom 12.01.2005 (Az: 3 K 2845/02 E) des Finanzgerichtes Münster können Kosten, die durch eine Heilbehandlung entstehen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für Aufwendungen, „die für die Konsultation von Ärzten und anderer zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen entstehen.“ (Zitat: Urteilsbegründung). Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass es sich um eine „gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung“ handelt (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994, 12 K 2566/91) und dass die Behandlungsmethode nicht wissenschaftlich umstritten ist. Am 27.03.2006 wurde Hypnosetherapie durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie der Bundesregierung als Therapiemethode bei psychischen Störungen anerkannt.
Männlich 49 Jahre, Geestland, Mai 2021
„Wow, nur eine Sitzung und ich rauche nicht mehr. Ich war zunächst skeptisch und habe an der Nachhaltigkeit gezweifelt, aber nun ist es bereits drei Jahre her und ich habe absolut kein Verlangen mehr zu rauchen. Ich bin heilfroh, mich zu diesem Schritt entschieden zu haben.“
Im Heidfeld 52
27478 Cuxhaven
Tel. (04723) 79 64 157
kontakt@hypnosezentrum-cux.de
www.hypnosezentrum-cux.de
Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
davon abweichend nach Absprache